Reformentwurf der Pflegeversicherung benachteiligt Kinder und Jugendliche

Milly im Rollstuhl

Die Pflegeversicherung soll erneut reformiert werden. Ein Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. November 2020 enthält geplante Neuregelungen, die sowohl uns als auch viele andere Familien, die ihre Kinder zu Hause pflegen, erheblich benachteiligen würden. Ursprünglich sollten die bisherigen Leistungen der „Kurzzeitpflege“ und der „Verhinderungspflege“ zu einem flexiblen „Entlastungsbudget“ zusammengefasst werden. Schon jetzt gibt es eine gewisse Flexibilität, indem bis zu 50 % der Leistungen aus dem Topf der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden können.

Das Budget der Kurzzeitpflege ist derzeit vorgesehen zur Finanzierung einer zeitlich befristeten stationären Unterbringung der zu pflegenden Person, so dass die pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen bzw. Urlaub machen können. Das Budget der Verhinderungspflege wird genutzt, um eine Betreuungslücke in der häuslichen Pflege zu überbrücken. Das können einige Stunden oder gar Wochen sein.

War die Idee der Zusammenlegung und Flexibilisierung zunächst sinnvoll, ist sie nun aber nach den aktuellen Entwürfen erheblich verwässert und für viele Betroffene gegenüber den aktuellen Regelungen enorm verschlechtert worden. Die freie Verfügbarkeit soll nun entfallen. Stattdessen soll der Anteil zur Verwendung für stundenweise Pflegeeinsätze, was in etwa der Verhinderungspflege entspricht, bei maximal 40 % des Gesamtbudgets gedeckelt werden. Somit blieben 60 % des Entlastungsbudgets für Leistungen, die bei einer längeren Verhinderung der Pflegeperson für eine stationäre Pflege zum Einsatz kommen sollen, was der heutigen Kurzzeitpflege entspräche. Damit würde die ursprünglich angestrebte Flexibilität faktisch komplett entfallen. Außerdem würde sich der verfügbare Anteil, der bislang der Verhinderungspflege entspricht, von bisher 50 % bis 75 % auf 40% reduzieren.

Hierzu ein kurzes Beispiel, das zeigt, was das für uns bedeuten würde. Milly hat den Pflegegrad 5, also die höchstmögliche Kategorie. Derzeit stehen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege jährlich jeweils EUR 1612,00 zur Verfügung, insgesamt also EUR 3224,00. Da wir die Kurzzeitpflege jedoch faktisch nicht nutzen können, wandeln wir 50 % dieses Budgets um (EUR 806,00), sodass wir über die Verhinderungspflege im Jahr mit EUR 2418,00 gefördert werden können. Die geplante Erhöhung des Gesamtförderbetrags im Rahmen des vorgesehenen Entlastungsbudgets auf EUR 3300,00 sieht jedoch lediglich einen maximalen Anteil von 40 % für die stundenweise Pflege vor, also EUR 1320,00. Das wäre eine faktische Kürzung um bis zu 45 % für die Leistung, die wir derzeit mit der Verhinderungspflege abdecken.

Für Kinder und Jugendliche gibt es faktisch kaum bis keine Angebote, die wir im Rahmen der Kurzzeitpflege finanzieren können. Die Angebote sind nur auf ältere Pflegepersonen abgestimmt. Entsprechend zertifizierte Einrichtungen für Kinder und Jugendliche gibt es in dem Sinne nicht. Eltern nehmen zudem natürlich gewöhnlich ihre Kinder mit in den Urlaub. Gerade dort profitieren sie von stundenweisen Betreuungsmöglichkeiten vor Ort, also auch wieder finanziert von der Verhinderungspflege oder anderen Budgets.

Wir vermuten, dass bei der geplanten Neuordnung der Sachleistungen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nur eine recht untergeordnete Rolle gespielt haben und im Wesentlichen die Versorgung der Senioren im Fokus stand. Davon unabhängig sind auch die verfügbaren Kurzzeitpflegeeinrichtungen für ältere Pflegebedürftige selten. Da eine Umwandlung auch aus dem Budget der Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege möglich ist, führt die geplante Regelung auch für diese Gruppe zu einer starreren Regulierung.

Nach Rücksprache mit einigen Betroffenen aus unserem Umfeld sind wir alle der einhelligen Auffassung, dass die Neuregelung für uns erhebliche finanzielle Einbußen und eine Einschränkung der Flexibilität mit sich ziehen würde. Wir nehmen hauptsächlich die Verhinderungspflege in Anspruch, die es uns Eltern der erkrankten Kinder und Jugendlichen ermöglicht, für einige Stunden am Tag von der Betreuung entbunden zu werden. Das schafft einen Freiraum, um sowohl notwendige bürokratische Vorgänge im Zusammenhang mit der Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen abzuarbeiten, als auch für eine kurze Dauer am Tag zur Ruhe zu kommen. Weiterhin finanzieren wir damit Ferienprogramme für Milly, die von der Lebenshilfe Heidelberg für Kinder mit Behinderung u. a. in den Sommerferien angeboten werden und wöchentlich etwa EUR 500,00 kosten.

Das bedeutet also, dass nach aktuellem Kenntnisstand das neue Entlastungsbudget entgegen der ursprünglichen Planung erheblich unflexibler als die aktuelle Regelung ist. Es schränkt unsere Möglichkeiten zur Finanzierung von real nutzbaren Pflegevarianten und Unterstützungsangeboten erheblich ein, indem es Pflegeeinsätze nach dem Modell der Kurzzeitpflege zulasten der derzeitigen Verhinderungspflege bevorzugt. Insgesamt schwächen die geplanten Reformen nach meiner Ansicht die häusliche Pflege, anstatt sie zu stärken. Die angebliche Erhöhung der Leistungen führt, wie dargelegt, tatsächlich zu einer Verringerung der faktisch abrufbaren finanziellen Förderung.

Rechnet man die geplanten Änderungen der Finanzierung der Pflegeleistungen durch, würde das für uns effektiv eine so erhebliche Kürzung bedeuten, dass zumindest das Ferienprogramm für uns nicht mehr bezahlbar wäre. Damit wären wir gerade in den Sommerferien enorm zusätzlich belastet. Das können wir natürlich nicht hinnehmen.

Deswegen haben wir die Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Stadt Heidelberg (Prof. Dr. Karl A. Lamers, Lothar Binding, Dr. Franziska Brantner, Theresia Bauer) sowie den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angeschrieben. Wir schildern in den Schreiben die Problematik und bitten um ihre Unterstützung. Wir sind natürlich nicht die ersten, die auf diesen Missstand aufmerksam wurden. Mehrere Sozialträger haben ebenfalls bereits darauf hingewiesen. Eine Online-Petition hat bereits fast 60.000 Unterschriften von Unterstützern gesammelt.

Weitere Quellen

Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit

https://cdn.website-editor.net/2a8099d6fc5d438dbea2d8d459a6e741/files/uploaded/eckpunkte-pflegereform-2021.pdf



Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung

https://diefachverbaende.de/files/stellungnahmen/20210322_PM-der-Fachverbaende-zur-Einschraenkung-von-stundenweiser-Verhinderungspflege.pdf



Stellungnahme der Lebenshilfe e.V.

https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021/



Stellungnahme der Caritas

https://www.cbp.caritas.de/presse/pflegereform-2021-jens-spahn-ignoriert-die-belange-von-menschen-mit-behinderung-und-ihren-familien-0



Online-Petition: „Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!“

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021-2



Mitteilung der AOK

https://www.aok-verlag.info/de/news/Geplante-Pflegereform-2021/514/



Informationskampagne des Vereins Pflegende Angehörige e. V.

https://entlastungsbudget.de/